Gemeinschaftlicher und seit über 80 Jahren praktizierter Institutsschutz wird konsequent fortgeführt.
Einlagenschutz
Kundeneinlagen bei der Raiffeisenbank Rattiszell-Konzell eG auch unter den neuen europäischen Regeln umfassend geschützt
Das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland ist ein hohes Gut.
Angesichts der neuen europäischen Vorgaben zum Einlagenschutz haben die deutschen Genossenschaftsbanken ihre BVR-Sicherungseinrichtung angepasst. Dabei führt die genossenschaftliche FinanzGruppe ihren gemeinschaftlich seit über 80 Jahren praktizierten Institutsschutz auch unter den neuen europäischen Vorgaben konsequent fort.
Hintergrund für die nötigen Anpassungen ist die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen. Um der neuen EU-Richtlinie zu entsprechen, tritt neben die bestehende „BVR-Sicherungseinrichtung“ eine separate Gesellschaft namens „BVR-Institutssicherung GmbH“, die den gesetzlichen Schutzumfang in Höhe von 100.000,- Euro je Kunde gewährleistet.
Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken wie etwa Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD Banken oder Kirchenbanken – dazu gehört auch die Raiffeisenbank Rattiszell-Konzell eG – bleiben aufgrund der Institutssicherung des BVR auch künftig wie bisher geschützt.
Informationsbogen für den Einleger
Sicherungseinrichtung des BVR
Seit ihrem Bestehen:
- hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten
- mussten noch nie Einleger entschädigt werden
- hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.