Gesetzliche Vorgaben erfordern Ihr Handeln

Wir benötigen Ihre Zustimmung

Liebe Kundin, lieber Kunde,

Sie erhalten über E-Mail, Ihr ePostfach oder per Brief Post von uns.

Im Zusammenhang mit folgendem Sachverhalt benötigen wir Ihre Zustimmung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs 2 und Nr. 12 Abs 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Nach diesen Bestimmungen galt die Zustimmung des Kunden zu Text- und Preisänderungen als erteilt, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht. Durch dieses BGH-Urteil ist nun Ihre aktive Zustimmung zu den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den neuen Preisen und Sonderbedingungen, als gemeinsame Geschäftsgrundlage erforderlich.

Zudem führen wir für Sie die neuen Girokarten mit Co-Badge „Debit Mastercard“ ein. Sie profitieren somit vom weltweiten bargeldlosen Bezahlen, vom bequem im Internet einkaufen und vom mobil mit dem Smartphone bezahlen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Anerkennung unserer AGB, sowie der neuen Preise Bestandteil einer funktionierenden Geschäftsbeziehung sind.

Zudem können wir Ihnen, ohne Zustimmung des Co-Badge-Wechsels, ab dem 01.01.2025 keine gültigen Bankkarten mehr zur Verfügung stellen.

 

Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihre zeitnahe Mitarbeit und Zustimmung.