Das Mutterschutzgesetz soll die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefahren und Überforderung am Arbeitsplatz schützen. Gleichzeitig ist die Mutter vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes abgesichert.
Mutterschutzgesetz
Das sollten Sie über den gesetzlichen Mutterschutz wissen
Geltungsbereich
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses oder dem ausgeübten Beruf. Staatsangehörigkeit oder Familienstand der Schwangeren spielen keine Rolle. Werdende Mütter haben ihren Arbeitgebern gegenüber allerdings eine Mitteilungspflicht, sobald sie von der Schwangerschaft erfahren, damit die Unternehmen die Mutterschutzbestimmungen einhalten können.
Mutterschutzfristen
In den letzten sechs Wochen vor der Geburt bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten erweitert sich diese Frist sogar bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung. Zudem gibt es bei Schwangerschaft generelle Beschäftigungsverbote wie Mehr- und Nachtarbeit sowie Fließband- oder Akkordarbeit.
Mutterschaftsgeld
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt laut Mutterschutzgesetz auf Antrag ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Arbeitnehmerinnen, die privat oder familienversichert sind, erhalten bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.
Kündigungsschutz
Werdende Mütter dürfen von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt bis auf wenige Ausnahmen nicht gekündigt werden. Bei Erhalt einer Kündigung ist daher entscheidend, dass die Schwangerschaft bei Zugang der Kündigung bereits bestanden hat. Erfahren Sie mehr zu den Ausnahmen und Schutzfristen unter dem Link "Leitfaden zum Mutterschutz".
Zuletzt aktualisiert am 25. März 2013